Kontogebühren
1 Interessenten können aufgefordert werden, eine anfängliche Einzahlung per Karte/Draht in Höhe von 40 EUR zu leisten. Das Geld wird auf dem Konto verfügbar sein, nachdem der Kontoeröffnungsprozess abgeschlossen ist.
2 Die Kontoführungsgebühr (falls angewandt) wird monatlich auf der Grundlage des durchschnittlichen Tagessaldos berechnet. Die Unterhaltsgebühr unter 1 CHF wird auf 1 CHF gerundet.
Zusätzlich wird Inhabern von Mehrwährungskonten mit weniger als 5 DUK+, die für jeden neuen Kontoinhaber gebührenfrei gewährt werden, monatlich 1 EUR berechnet. Nullsummenkonten sind von dieser Gebühr ausgenommen.
33 Die Kunden haben 30 Kalendertage Zeit, um alle verbleibenden Gelder abzuheben. Nach Ablauf dieser Frist erhebt die Bank eine monatliche Gebühr von 50 CHF für die Nachbearbeitung. Die verbleibenden Guthaben, die zu gering sind, um abgehoben zu werden, werden als Unterhaltsgebühr berechnet.